Mediation

„Gemeinsam eine Lösung zu finden ist für alle Beteiligten ein Gewinn.“

Was ist Mediation?

Mediation ist ein aussergerichtliches Streitbeilegungsverfahren. Das Ziel ist, dass die Parteien gemeinsam und eigenverantwortlich eine für sie akzeptable Lösung finden. Dabei werden sie von einer oder mehreren  Mediatorinnen oder Mediatoren als unabhängige und unparteiische Dritte unterstützt.

Seit Anfang 2011, mit Inkrafttreten der schweizerischen Zivilprozessordnung, können Streitparteien frei zwischen einer staatlichen Schlichtung und einer privaten Mediation wählen. Auch wenn bereits ein Gerichtsverfahren läuft, kann jederzeit eine Sistierung des Verfahrens beantragt werden, um mithilfe einer Mediation eine einvernehmliche Lösung zu finden. Auch bei Verwaltungs- oder Strafverfahren ist eine Mediation möglich.

Wann Mediation?

Damit ein Konflikt mithilfe einer Mediation gelöst werden kann, müssen die Parteien an einer einvernehmlichen Lösung ernsthaft interessiert sein. Grundsätzlich eignet sich Mediation für alle Formen von Uneinigkeiten. Zum Beispiel bei Konflikten

  • in der Ehe, Familie oder mit Kindern
  • unter Erben
  • um Geldforderungen
  • in der Schule resp. Ausbildung
  • am Arbeitsplatz
  • aus Miete und  Stockwerkeigentum
  • zwischen Vertragsparteien und Unternehmen
  • im öffentlichen Raum (Umwelt, Bauten)
  • zwischen Geschädigten und Versicherung
  • beim Täter-Opfer-Ausgleich
  • im interkulturellen Umfeld

Vorteile der Mediation

Im Gegensatz zu einem gerichtlichen Verfahren, bei dem in der Regel zugunsten einer Partei entschieden wird, zielt die Mediation auf eine einvernehmliche Lösung ab und bietet damit die Chance einer Win-Win-Situation. Die Beteiligten können sich die Mediationsperson frei aussuchen. Sie bestimmen selbst über den Fort- und Ausgang des Verfahrens.

Gemäss Umfrage (SDM 2008) führen 70% der Mediationen zum Erfolg. Dabei ist das Verfahren rasch, flexibel und kostengünstig. Auch besteht die Möglichkeit, neben den rein rechtlichen Aspekten andere Faktoren zu berücksichtigen. Zudem bleibt das Verfahren geheim.

Regeln der Mediation

Zwar können zwischen den Parteien und der Mediationsperson Besonderheiten vereinbart werden, als Grundsatz gelten jedoch die Standesregeln der einschlägigen Berufsverbände (SAV, SDM, SKWM, SCCAM) sowie die auch in der Schweiz geltenden europäischen Berufsregeln, welche vor allem folgende wichtigen Punkte beinhalten:

  • Freiwilligkeit: Eine Mediation muss von den Parteien gewünscht sein. Möchte eine Partei oder die Mediationsperson die Mediation abbrechen, ist dies jederzeit möglich.
  • Vertraulichkeit: Sofern nicht anders vereinbart gilt Stillschweigen über den Inhalt der geführten Gespräche.
  • Volle Parteiautonomie: Die Entscheidungskompetenz liegt allein bei den Beteiligten und nicht der Mediationsperson.
  • Unabhängig- und Unparteilichkeit der Mediationsperson: Die Mediatorin oder der Mediator vertritt oder bevorzugt keine der Parteien.

Ablauf

Eine Mediation ist klar strukturiert und zwar in der Regel wie folgt:

  • Warum geht es? Sammlung der Themen und Information
  • Wer möchte was? Klärung der Bedürfnisse und Interessen aller Beteiligten
  • Welche Lösungen sind vorstellbar? Kreative und offene Suche von Lösungsmöglichkeiten
  • Welche Lösung ist umsetzbar? Bewertung, Auswahl und Verhandlung der Optionen
  • Einigung. Prüfung der Machbarkeit der gefundenen Lösung, Entwurf einer Vereinbarung und ihre Unterzeichnung

Dauer und Kosten

Die Dauer einer Mediation hängt davon ab, wie komplex der Fall ist und wie einigungsbereit die Beteiligten sind. Durchschnittlich werden gemäss Umfrage (SDM 2008) 3 bis 5 Sitzungen benötigt, um eine Vereinbarung zu erreichen.

In der Regel werden die Kosten von den Beteiligten gemeinsam getragen. Als Basis für die Zusammenarbeit gilt eine vorab zu unterzeichnende Vereinbarung zwischen Parteien und Mediationsperson.

Die Mediationsperson wird nach Aufwand entschädigt. Der Stundenansatz von beurret mediation liegt bei CHF 180.00. Abweichungen sind in gegenseitiger Absprache möglich.

Bei kindesrechtlichen Angelegenheiten im Kanton Basel-Stadt haben die Parteien Anspruch auf eine unentgeltliche Mediation, deren Kosten vom Kanton getragen werden, wenn ihnen die Mittel dazu fehlen oder das Gericht eine Mediation empfiehlt.